Trinkwasser-­Check


Die Trinkwasserverordnung benennt in der Novellierung zum 1.11.2011 für einige Betreiber von Trinkwasseranlagen besondere Pflichten. Die Gesundheitsämter werden die Beschaffenheit des Trinkwassers in größeren zentralen Warmwasserbereitungsanlagen ab 400 Liter einschließlich der Leitungen bis zu den Zapfstellen prüfen.

Der Betreiber solcher Gebäude steht in der Pflicht, weil er kaltes und warmes Trinkwasser an den Mieter weitergibt. Damit auch an der letzten Zapfstelle Trinkwasserqualität ankommt, sollten Sie die Firma Pekrul – Sanitär/­Heizung damit beauftragen einen durchzuführen.

Durch den Trinkwasser-­Check und der jährlichen Probeentnahme entlastet sich der Betreiber der Anlage da er eine unbedenkliche Qualität des Wassers dokumentieren kann.

Der Betreiber kann sicher sein, das in seinem Haus hygienisch einwandfreies Trinkwasser die Leitungen verlässt.

Weitere Informationen unter www.trinkwasser­wissen.net