Richtlinien zur Gasleitungsprüfung


Mit dem Abschluss eines Gasliefervertrages übernimmt jeder Gaskunde die Verantwortung für seine Hausgasleitung ab Übergabepunkt / Hauptabsperreinrichtung (HAE). Seit Juni 2008 hat der Gesetzgeber die Prüfung von Gasleitungen in Häusern zur Pflicht gemacht.

­ ­ Alle 12 Jahre Prüfung der Dichtigkeit und Gebrauchsfähigkeit durch eine Fachfirma zusätzlich jährliche Sichtkontrolle und Überprüfung ob Gasgeruch auftritt.

oder: ­

zweijährig qualifizierte Sichtprüfung mit Gasprüfgerät einschließlich detaillierten Protokoll. Dadurch verlässliche Dokumentation im Haftungsfall. Dem Vermieter obliegt auch noch die Prüfungs­ und Installationspflicht gegenüber dem Mieter. (DVGW/TRGI 2008)

Diese gesamten Kosten können im Rahmen der Nebenkosten an den Mieter berechnet werden.
(Dieses ist eine reine private Recherche. Keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit)