Kabel – TV ist kein Mangel


Kabel – TV ist kein Mangel

deshalb darf der Vermieter eine Gemeinschaftsantenne gegen Kabel-TV tauschen.
Es handelt sich dabei um keinen Mangel.
Deshalb darf auch keine Mietkürzung dafür vorgenommen werden.
(LG Berlin, 63 S 426/11)