Kabel – TV ist kein Mangel
deshalb darf der Vermieter eine Gemeinschaftsantenne gegen Kabel-TV tauschen.
Es handelt sich dabei um keinen Mangel.
Deshalb darf auch keine Mietkürzung dafür vorgenommen werden.
(LG Berlin, 63 S 426/11)
Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.