Haftpflichtversicherung
Wer anderen einen Schaden zufügt,muß dafür-
nach dem „Bürgerlichen Gesetzbuch § 823 unbegrenzt haften.
Unabhängig davon, ob das Malheur fahrlässig oder vorsätzlich angerichtet wurde.
Eine Haftpflichtversicherung sollte immer abgeschlossen werden,zumal die Beiträge günstig sind und keine Hochstufung erfolgt.