Dauer der Heizperiode


Dauer der Heizperiode

ist nicht gesetzlich geregelt.

In manchen Mietverträgen ist die Dauer der Heizperiode individuell vereinbart .
z.B. vom 1. Oktober bis zum 30. April des Folgejahres.

MINDESTTEMPERATUREN IN WOHNRÄUMEN
ist nicht gesetzlich geregelt.

In manchen Mietverträgen ist die Temperatur für den Wohnraum mit 20 bis 22 Grad angegeben und im Bad mit 23 Grad angegeben.

NACHTS SOLL DIE HEIZUNG ABGESENKT WERDEN
üblich ist die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr.

AUSSERHALB DER HEIZPERIODE
kann die Heizung in Betrieb genommen werden, wenn die Aussentemperatur 3 Tage lang weniger als 12 Grad beträgt und es sich abzeichnet , dass die kühlen Aussentemperaturen länger als 2 Tage anhalten.
Das gleiche gilt , wenn die Zimmertemperatur unter 18 Grad fällt.

Dies gilt nicht für die Zeit vom 1. Juni bis 31. August

Diese extra Heiztage bringen dem Mieter jedoch auch extra hohe Heizkosten.

Lassen Sie die Sonne in Ihre Wohnung. Heizen Sie Ihr Bad eventuell kurzfristig mit einem Elektro-Heizlüfter.

Warme und zusätzliche Kleidung kann ebenfalls helfen.

Oder nehmen Sie die höheren Heizkosten in Kauf

Wichtig—>
Sie sollten sich mit den anderen Mietern im Haus abstimmen.
Damit vermeiden Sie eventuell Streitigkeiten wegen der Heizkosten.