Richtlinien zur Gasleitungsprüfung
Mit dem Abschluss eines Gasliefervertrages übernimmt jeder Gaskunde die Verantwortung für seine Hausgasleitung ab Übergabepunkt / Hauptabsperreinrichtung (HAE). Seit Juni 2008 hat der Gesetzgeber die Prüfung von Gasleitungen in Häusern zur Pflicht gemacht.
Alle 12 Jahre Prüfung der Dichtigkeit und Gebrauchsfähigkeit durch eine Fachfirma zusätzlich jährliche Sichtkontrolle und Überprüfung ob Gasgeruch auftritt.
oder:
zweijährig qualifizierte Sichtprüfung mit Gasprüfgerät einschließlich detaillierten Protokoll. Dadurch verlässliche Dokumentation im Haftungsfall. Dem Vermieter obliegt auch noch die Prüfungs und Installationspflicht gegenüber dem Mieter. (DVGW/TRGI 2008)
Diese gesamten Kosten können im Rahmen der Nebenkosten an den Mieter berechnet werden.
(Dieses ist eine reine private Recherche. Keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit)