Mietrückstand ist gefährlich


Haben Mieter 2 mal hintereinander Ihre Miete nicht gezahlt, so kann der Vermieter den Mieter fristlos kündigen. Schon bei einer fehlenden Miete kann der Mieter gekündigt werden. Hier aber nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist.
(LG Berlin, 67 S 42/11)